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Was passiert, wenn es zu einer Gasknappheit im Netz kommt?

Sollte es tatsächlich zu einer Gasknappheit im Netz kommen, hängen die Maßnahmen davon ab, in welchem Ausmaß und über welchen Zeitraum diese Knappheit besteht. Generell werden dann zunächst alle Maßnahmen ergriffen, die eine Abschaltung oder Einstellung der Lieferung vermeiden. Hierzu gehören z. B. das Herunterregeln des Gasdruckes oder die Nutzung des Gasnetzes als temporärer Speicher, um den Gasbezug insgesamt zu glätten.

Stellt die Bundesregierung eine nationale Gasmangellage fest, wird die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler nach dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) eingesetzt. Der Bundeslastverteiler wird dann hoheitliche Maßnahmen zur Sicherung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas verfügen (z.B. Abschaltung von Industrieverbrauchern).

Unterschieden werden dabei grundsätzlich drei Ebenen:

  1. Kunden, die unterbrechbare Kapazitäten gebucht haben, können schnell auf eine Reduktion ihrer Gasbezugsmengen reagieren.
  2. Die Versorgung von Kunden aus dem industriellen und produzierenden Bereich, die nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) keinen besonderen Schutzstatus haben, wird im Falle einer sich entwickelnden Mangellage eingeschränkt oder unterbrochen. Diese Kunden werden nach einem Leitfaden des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Krisenmanagement Gas) informiert. Ein direkter Eingriff des Netzbetreibers in die Versorgung des Kunden, zum Beispiel durch Sperrung des Anschlusses, ist im Notfall möglich. Da keine aktive Rückmeldung über den jeweiligen Status der Abschaltmaßnahmen vorgesehen ist, kann der Netzbetreiber oft nur durch die Beobachtung der Gasmengen und Drücke an den Einspeisepunkten ableiten, in welcher Geschwindigkeit und welchem Umfang die Maßnahmen greifen.
  3. Die Versorgung von Kunden, die nach EnWG einen besonderen Schutzstatus genießen (z.B. Krankenhäuser und Haushaltskunden), kann nur dann unterbrochen werden, wenn die zuvor beschriebenen Maßnahmen nicht mehr greifen.

Die WEMAG setzt für den Fall einer nationalen/lokalen Mangellage einen Krisenstab ein. Dieser koordiniert ggf. auch in Abstimmung mit den Kundinnen und Kunden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ein solches Szenario ist aktuell noch nicht erkennbar. 

 

WEMI
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