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Erhalte ich die Gas-Soforthilfe, wenn ich keine Abschläge zahle, sondern eine monatliche Rechnung erhalte?

Wenn Sie eine monatliche Rechnung erhalten, wird Ihnen diese für den Monat Dezember in der Regel im Januar zugestellt. In der Rechnung wird dann ein Zwölftel Ihres Jahresverbrauchs als Entlastungsbetrag im Rahmen der Soforthilfe bzw. Gaspreisbremse abgezogen.  

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